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   BVerwG, 24.10.2000 - 9 B 408.00   

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https://dejure.org/2000,6044
BVerwG, 24.10.2000 - 9 B 408.00 (https://dejure.org/2000,6044)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2000 - 9 B 408.00 (https://dejure.org/2000,6044)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 9 B 408.00 (https://dejure.org/2000,6044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anwendbarkeit der Grundsätze über die inländische Fluchtalternative - Vorübergehender staatlicher Verlust regionaler Gebietsgewalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2000 - 9 B 408.00
    Das Berufungsgericht hat sich für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des beschließenden Senats vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84 = NVwZ 1999, 544) berufen.

    Die in der Beschwerdeschrift eingangs und am Ende formulierte Frage bezieht sich auf den vom Berufungsgericht als vorübergehend angesehenen Verlust der faktischen Gebietshoheit am Ort einer inländischen Fluchtalternative; insoweit ist aber durch die angeführte Entscheidung des Senats vom 8. Dezember 1998 a.a.O. rechtsgrundsätzlich geklärt, dass die Grundsätze über die inländische Fluchtalternative auch dann anwendbar sind, wenn der Verfolgerstaat in einer Region "seine Gebietsgewalt vorübergehend faktisch verloren hat" (a.a.O. BVerwGE 108, 84 ).

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 1.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2000 - 9 B 408.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Übrigen geklärt, dass auch Asyl in der Form asylrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG (vgl. § 13 Abs. 2 AsylVfG) nur erhalten kann, wer in seinem Heimatstaat landesweit von politischer Verfolgung bedroht ist und wem dort keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 1.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 179 = NVwZ-RR 1996, 293; Beschluss vom 21. August 1992 - BVerwG 9 B 140.92 - ; stRspr).
  • BVerwG, 21.08.1992 - 9 B 140.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2000 - 9 B 408.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Übrigen geklärt, dass auch Asyl in der Form asylrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG (vgl. § 13 Abs. 2 AsylVfG) nur erhalten kann, wer in seinem Heimatstaat landesweit von politischer Verfolgung bedroht ist und wem dort keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 1.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 179 = NVwZ-RR 1996, 293; Beschluss vom 21. August 1992 - BVerwG 9 B 140.92 - ; stRspr).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 1 B 237.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Politische Verfolgung im Sinne des

    Soweit die Beschwerde im Rahmen der Begründung ihrer Grundsatzrüge Erwägungen dazu anstellt, ob "die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Regeln zur Beachtlichkeit inländischer Fluchtalternativen" auch "für den Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG" anwendbar seien, und dies wohl verneinen will, verkennt sie im Übrigen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass auch Asyl in der Form asylrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG (vgl. § 13 Abs. 2 AsylVfG) nur erhalten kann, wer in seinem Heimatstaat landesweit von politischer Verfolgung bedroht ist und wem dort keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (vgl. hierzu auch den zu einer entsprechenden Rüge des Prozessbevollmächtigten der Kläger ergangenen Beschluss vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 408.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.2001 - 1 B 215.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Inländische Fluchtalternative bei

    Dies hat der Senat zu der entsprechenden Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) des Prozessbevollmächtigten der Kläger bereits früher näher ausgeführt (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 408.00 -); hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 14.06.2001 - 1 B 177.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revison - Inländische Fluchtalternative bei

    Dies hat der Senat zu der entsprechenden Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) des Prozessbevollmächtigten der Klägerin bereits früher näher ausgeführt (vgl. etwa Beschluss vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 408.00 -); hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 13.06.2001 - 1 B 152.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Inländische Fluchtalternative bei

    Dies hat der Senat zu der entsprechenden Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) des Prozessbevollmächtigten des Klägers bereits früher näher ausgeführt (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 408.00 -); hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 B 106.01

    Darlegung einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage

    Dies hat der Senat zu der entsprechenden Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) des Prozessbevollmächtigten der Kläger bereits früher näher ausgeführt (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 408.00 -); hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 03.01.2001 - 1 B 187.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klärungsfähige und

    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) des Prozessbevollmächtigten des Klägers bereits näher ausgeführt (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 408.00 -); hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 B 106.00

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision - Rechtsfrage und Tatsachenfrage

    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) des Prozessbevollmächtigten des Klägers bereits näher ausgeführt (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 408.00 -); hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 31.10.2000 - 1 B 107.00

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision - Rechtsfrage und Tatsachenfrage

    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) des Prozessbevollmächtigten des Klägers bereits näher ausgeführt (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 408.00 -); hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 31.10.2000 - 1 B 108.00

    Erfolglosigkeit der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision

    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) des Prozessbevollmächtigten des Klägers bereits näher ausgeführt (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 9 B 408.00 -); hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 24.10.2000 - 9 B 453.00

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Dies hat der Senat zu der entsprechenden Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) des Prozessbevollmächtigten der Klägerin in dem gleichzeitig entschiedenen Parallelverfahren BVerwG 9 B 408.00 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 24.10.2000 - 9 B 468.00
  • BVerwG, 04.05.2001 - 1 B 134.01

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • BVerwG, 03.01.2001 - 1 B 209.00
  • BVerwG, 24.10.2000 - 9 B 452.00

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Stade, 13.12.2001 - 2 A 1671/00

    Bundesbeauftragter; Familienasyl; Rechtskraft

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